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News der ASKÖ Vorarlberg

Vereine und Registrierkassen

Vereine und Registrierkassen

So besteht bei Kantinenumsätzen eines gemeinnützigen Vereins erst ab 30.000 Euro Jahresumsatz Registrierkassenpflicht und Belegerteilungspflicht. Vorausgesetzt, die Kantine wird maximal an 52 Tagen pro Jahr betrieben. Bisher galt 15.000 als Umsatzgrenze. Für Unternehmen bleibt zumeist die 15.000 Euro-Grenze bestehen.

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