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News der ASKÖ Vorarlberg

Sport-Bonus: Informationen

Sport-Bonus: Informationen

Das Sportbonusportal ist jetzt komplett freigeschaltet. Auch die Anträge können eingereicht werden.

 Wichtig:

 Die Einzahlung des reduzierten Mitgliedsbeitrages durch das Mitglied muss vom 1.9.2021 bis 31.12.2021 erfolgen.

 Es gibt zwei Einreichungsphasen:

 Phase 1

Einreichung bis 25.10.2021 – Auszahlung bis 15.11.2021

Phase 2

Beginn 5.1.2021 – Ende 15.2.2021 – Auszahlung 30.3.2021

Es wird eine Überprüfung der eingegebenen Daten durch die ASKÖ Geschäftsstelle geben. In welcher Form dieser erfolgen wird, wird den begünstigten Vereinen mitgeteilt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.

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Spiel Leon Wagner gegen Maksymilian Goch

ASKÖ Jugendlandesmeisterschaft im Tischtennis

Tischtennis kennt jeder und hat fast jeder schon mal gespielt. Wettkampftischtennis ist komplex und erfordert Konzentration und schnelle Reaktionen. Nach den langen Monaten des Wartens startete die Saison mit der ASKÖ Landesmeisterschaft der Jugend in der Halle des TTC Rankweil in der Sportmittelschule Rankweil.

Zahlreiche Teilnehmer aus den drei ASKÖ-Vereinen TTC Rankweil, TTC Feldkirch und TTC Bludenz und geladene Spieler aus Klaus und Altach fighteten um jeden Punkt. Gespielt wurde in drei Kategorien – Anfänger, Fortgeschrittene und offene Klasse. Während in den beiden ersten Klassen nur Spieler aus ASKÖ-Vereinen zugelassen waren, wurden für die offene Klasse einzelne sehr gute Spieler aus dem gesamten Ländle eingeladen. Das Team des TTC Rankweil unter Leiter von Christoph Prokopp gewährleistete einen reibungslosen und zügigen Turnierverlauf. Alle Spieler gaben ihr Bestes. Um jeden Punkt wurde fair gekämpft. Alle hatten großen Spaß und zeigten ihre im Training erworbenen Fähigkeiten.

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ASKÖ Sportlerehrung am 19.5.2021

ASKÖ Sportlerehrung am 19.5.2021

Am 15.9.2021 fand im Pfarrzentrum Feldkirch/Altenstadt die Sportlerehrung der ASKÖ Vorarlberg statt. Aufgrund des Ausfalls 2020 wurden diesmal die erfolgreichen Sportler aus den Jahren 2019 und 2020 geehrt. Einige Funktionärinnen und Funktionäre wurden als Beispiel auf die Bühne geholt, ohne deren unermüdlichen Einsatz das Vereinsleben nicht möglich ist.

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 Sport-Bonus: Informationen

für die ASKÖ-Vereine

Seit 1. September und bis 31. Dezember gibt es für alle gemeinnützigen Sportvereine in Österreich eine neue flächendeckende Aktion. Unter dem Titel „Zurück in die Sportvereine“ unterstützt das Sport-Ministerium mit dem „Sportbonus“ neue oder wieder aufgenommene Mitgliedschaften im Sportverein.

Bedingt durch die Corona-Pandemie und die lange Zeit still gelegten Aktivitäten haben die Sportvereine in Österreich einen zum Teil deutlichen Rückgang bei ihren Mitgliedschaften verzeichnen müssen. Die Statistik Austria weist ein Minus von 500.000 Menschen aus. Nun geht es darum, diese wieder zurück zu gewinnen.

Mit der Aktion Sportbonus können sich nun neue oder wieder gewonnene Mitglieder 75 % des normalen Mitgliedsbeitrages bzw. höchstens 90 Euro beim Bezahlen des Vereinsbeitrages sparen. Der Verein kann sich den Fehlbetrag über eine Förderung zurückholen. Insgesamt stehen 9 Mio. Euro zur Verfügung.

Die wichtigsten Informationen in Kürze zusammengefasst:

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weitere Förderungen für Vereine NPO Fond für 2021

weitere Förderungen für Vereine NPO Fond für 2021

  • Die Anträge sind ab 8. Juli bis 15. Oktober 2021 für die Zeitspanne der Monate Jänner bis Juni 2021 möglich.
  • Die Antragsstellung wird wieder über die bestehende Plattform npo-fonds.at möglich sein. Bestehende Vereinszugänge können dazu weiterhin verwendet werden.
  • Grundsätzlich gilt: Gefördert werden 100% der förderbaren Kosten und der Struktursicherungsbeitrag, wobei der Zuschuss immer mit dem Einnahmenausfall begrenzt ist. Der Einnahmenausfall wird in der Regel wie folgt berechnet: Einnahmen von 1.1. bis 30.6.2019 minus Einnahmen von 1.1. bis 30.6.2021
  • Neu: Kosten für Covid-19-Tests können unter bestimmten Bedingungen bis 12.000 Euro auch außerhalb des Einnahmenaus-falls gefördert werden.
  • Außerdem gilt: Die Zuschusshöhe ist mit 1,8 Millionen Euro begrenzt. Dieser Betrag gilt bei verbundenen Organisationen als gemeinsame Höchstgrenze. Die Zuschusshöhe muss mindestens 500 Euro betragen. Wenn die errechnete Förderung unter diesem Betrag ist, wird kein Zuschuss ausbezahlt. Eine Ausnahme sind hier die Covid-19-Testkosten, für die eine Untergrenze von 100,- Euro besteht.
  • Wichtig: Struktursicherungsbeitrag beträgt 10% der Einnahmen 2019 und ist mit 150.000 Euro je Organisation begrenzt.

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