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News der ASKÖ Vorarlberg

weitere Förderungen für Vereine NPO Fond für 2021

weitere Förderungen für Vereine NPO Fond für 2021

  • Die Anträge sind ab 8. Juli bis 15. Oktober 2021 für die Zeitspanne der Monate Jänner bis Juni 2021 möglich.
  • Die Antragsstellung wird wieder über die bestehende Plattform npo-fonds.at möglich sein. Bestehende Vereinszugänge können dazu weiterhin verwendet werden.
  • Grundsätzlich gilt: Gefördert werden 100% der förderbaren Kosten und der Struktursicherungsbeitrag, wobei der Zuschuss immer mit dem Einnahmenausfall begrenzt ist. Der Einnahmenausfall wird in der Regel wie folgt berechnet: Einnahmen von 1.1. bis 30.6.2019 minus Einnahmen von 1.1. bis 30.6.2021
  • Neu: Kosten für Covid-19-Tests können unter bestimmten Bedingungen bis 12.000 Euro auch außerhalb des Einnahmenaus-falls gefördert werden.
  • Außerdem gilt: Die Zuschusshöhe ist mit 1,8 Millionen Euro begrenzt. Dieser Betrag gilt bei verbundenen Organisationen als gemeinsame Höchstgrenze. Die Zuschusshöhe muss mindestens 500 Euro betragen. Wenn die errechnete Förderung unter diesem Betrag ist, wird kein Zuschuss ausbezahlt. Eine Ausnahme sind hier die Covid-19-Testkosten, für die eine Untergrenze von 100,- Euro besteht.
  • Wichtig: Struktursicherungsbeitrag beträgt 10% der Einnahmen 2019 und ist mit 150.000 Euro je Organisation begrenzt.

Quelle: Pixabay 19.5.2021 8:03 Uhr

Die aktuell beste Medizin: Beweg dich, mach Sport!

ASKÖ-PRESSEAUSSENDUNG, 18.05.2021        

Aktuelle ASKÖ-Corona-Studie zeigt die Bedeutung von Bewegung und Sport sowie das Bewegungsverhalten in Österreich im Vergleich zu 2020

 Der Sport-Dachverband ASKÖ und sein Präsident Hermann Krist präsentierten eine aktuelle bei Triple M (Matzka- Markt und Meinungsforschungsinstitut) in Auftrag gegebene Studie. Mittels Online-Befragung wurden im April 1010 repräsentativ ausgewählte Personen in Österreich von 16 bis 74 Jahren befragt (max. Schwankungsbreite +/- 3,1%). Ausgangspunkt war eine Ersterhebung in der ersten Welle der COVID-19-Pandemie in Österreich im April 2020. Die damals erhobenen Daten und Auswirkungen sowie den Umgang mit ihnen nach einem Jahr zu vergleichen, war das Ziel der aktuellen Umfrage, die Umfrageleiterin Christina Matzka vorstellte. Hier die wichtigsten Ergebnisse:

Corona-Krise stresst jeden Zweiten

48% der Österreicher*innen fühlen sich sehr bzw. etwas gestresst, gegenüber 2020 ist das ein nochmaliger Anstieg um 4%-Punkte. Vor allem jene sind gestresst, die im Job, in Karenz oder aufgrund von Corona arbeitslos geworden sind (52%) und noch mehr jene, die sich in Ausbildung befinden (75%). Bei letzteren beträgt der Anstieg gegenüber 2020 gar 10%-Punkte.

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Kooperationsaufruf Wir.GegenHass

Kooperationsaufruf Wir.GegenHass

Jetzt mitmachen:
Der Startschuss für die österreichweite Initiative Wir.GegenHass ist gefallen! Armin Assinger, Dirk Stermann, Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer, Hermann Nitsch, Justizministerin Alma Zadić, Innenminister Karl Nehammer und viele andere setzen ein Zeichen für eine hassfreie Gesellschaft und nehmen an der Initiative teil. Machen auch Sie mit!

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Quelle: Pixabay 19.5.2021 7:30 Uhr

Neue Verordnung: Öffnungen in allen Bereichen

 

Die mit 19.5. 00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt Öffnungen in allen Bereichen mit sich. Für den Sport bedeutet dies u.a. folgendes:

  • An öffentlichen Orten ist Sport mit bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. 10 Minderjähriger möglich. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
  • Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist zwischen 5-22 Uhr jeder Sport in sportarttypischer Gruppengröße erlaubt (ohne Zuschauer). Indoor müssen 20 m2 pro Person zur Verfügung stehen. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
  • Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein/e COVID-19-Beauftragte/r, ein Nachweis geringer epidemiologische Gefahr („Eintrittstest“) und in der Regel Contact Tracing notwendig.
  • Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
  • Einhergehend mit bestimmten Auflagen sind outdoor bis zu 3.000 und indoor bis zu 1.500 ZuschauerInnen erlaubt, wobei nur 50% der Kapazität genutzt werden dürfen.
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Neue Verordnung: Öffnungen in allen Bereichen

Neue Verordnung: Öffnungen in allen Bereichen

Die mit 19.5. 00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt Öffnungen in allen Bereichen mit sich. Für den Sport bedeutet dies u.a. folgendes:

  • An öffentlichen Orten ist Sport mit bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. 10 Minderjähriger möglich. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
  • Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist zwischen 5-22 Uhr jeder Sport in sportarttypischer Gruppengröße erlaubt (ohne Zuschauer). Indoor müssen 20 m2 pro Person zur Verfügung stehen. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
  • Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein/e COVID-19-Beauftragte/r, ein Nachweis geringer epidemiologische Gefahr („Eintrittstest“) und in der Regel Contact Tracing notwendig.
  • Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
  • Einhergehend mit bestimmten Auflagen sind outdoor bis zu 3.000 und indoor bis zu 1.500 ZuschauerInnen erlaubt, wobei nur 50% der Kapazität genutzt werden dürfen.

Ob die Testungen in den Schulen auch als Nachweis geringer epidemiologische Gefahr („Eintrittstest“) gelten, ist in einer gesonderten Verordnung zu regeln und kann daher noch nicht beantwortet werden.

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