Was bringt die neuen Covid-Verordnung (21.9.2020)?
Trainingsbetrieb mit mehreren Gruppen ist unter folgenden Bedingungen möglich!
- In einer Sportstätte können demnach auch mehrere Gruppen mit je 10 Personen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann.
- Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.
- Im Sportbereich sind das etwa TrainerInnen und BetreuerInnen.
- Bei Mannschaftssportarten, wie bespielwiese Fußball oder Basketball, ist die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an SpielerInnen nicht in die HöchstteilnehmerInnenzahl miteinzurechnen.
Genaue Informationen: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/