Main area
.

News der ASKÖ Vorarlberg

Neue Verordnung: Öffnungen in allen Bereichen

Neue Verordnung: Öffnungen in allen Bereichen

Die mit 19.5. 00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt Öffnungen in allen Bereichen mit sich. Für den Sport bedeutet dies u.a. folgendes:

  • An öffentlichen Orten ist Sport mit bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. 10 Minderjähriger möglich. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
  • Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist zwischen 5-22 Uhr jeder Sport in sportarttypischer Gruppengröße erlaubt (ohne Zuschauer). Indoor müssen 20 m2 pro Person zur Verfügung stehen. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
  • Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein/e COVID-19-Beauftragte/r, ein Nachweis geringer epidemiologische Gefahr („Eintrittstest“) und in der Regel Contact Tracing notwendig.
  • Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
  • Einhergehend mit bestimmten Auflagen sind outdoor bis zu 3.000 und indoor bis zu 1.500 ZuschauerInnen erlaubt, wobei nur 50% der Kapazität genutzt werden dürfen.

Ob die Testungen in den Schulen auch als Nachweis geringer epidemiologische Gefahr („Eintrittstest“) gelten, ist in einer gesonderten Verordnung zu regeln und kann daher noch nicht beantwortet werden.

mehr

Vorarlberger Integrationspreis 2020

Vorarlberger Integrationspreis 2020

GEMEINSAM VORARLBERG - VORARLBERGER INTEGRATIONSPREIS 2020

Integration ist ein langfristiger und facettenreicher Prozess bei dem sowohl Zugewanderte als auch die Mehrheitsgesellschaft ihren aktiven Beitrag leisten, um den Zusammenhalt im Land auch in Zukunft zu erhalten und zu stärken.

Vorarlberg ist – abgesehen von Wien – das Bundesland mit dem prozentuell höchsten Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund. Zur Vorarlberger Gesellschaft gehören Menschen, die schon seit Jahrzehnten in Vorarlberg leben oder erst seit wenigen Monaten oder Jahren hier sind. Ihre Migration nach Vorarlberg hat unterschiedliche Gründe: Flucht, Arbeitsaufnahme, Familienzusammenführung, etc.

Dabei ist das Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte entscheidend. Unsere wirtschaftlichen, aber auch unsere gesellschaftlichen Erfolge haben wir nicht zuletzt auch der Integration zu verdanken. Sei es, dass wir auf Grundlage von Zugehörigkeit und Respekt kritische Diskussionen führen, Teilhabe und Teilnahme fördern und fordern und damit die Identifikation mit dem Ort an dem wir leben stärken und Chancengerechtigkeit über Grenzen hinweg ermöglichen.

Denn wir alle leisten wertvolle Beiträge, ohne die Vorarlberg nicht gedacht werden kann.

mehr

Was bringt die neuen Covid-Verordnung (21.9.2020)?

Was bringt die neuen Covid-Verordnung (21.9.2020)?

Trainingsbetrieb mit mehreren Gruppen ist unter folgenden Bedingungen möglich!

  1. In einer Sportstätte können demnach auch mehrere Gruppen mit je 10 Personen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann.
  2. Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.
  3. Im Sportbereich sind das etwa TrainerInnen und BetreuerInnen.
  4. Bei Mannschaftssportarten, wie bespielwiese Fußball oder Basketball, ist die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an SpielerInnen nicht in die HöchstteilnehmerInnenzahl miteinzurechnen.

 

Genaue Informationen: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

 


Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist wieder geöffnet.

Bitte informieren Sie sich über die Öffnungszeiten auf unserere Homepage unter Sekretariat.

Terminüberblick 2020

  1. Absage Sportlerehrung:

     Aufgrund der aktuellen Entwicklung und da die Gesundheit der Sportler und der Ehrenamtlichen im Vordergrund steht, haben wir uns entschlossen, die Sportlerehrung für 2020 abzusagen.

    Die Ehrungen für die Erfolge aus den Jahren 2019 und 2020 werden dann auf der Sportlerehrung 2021 durchgeführt.

  2. bis 15.9.2020 Einreichung  Rechnungen Grundförderung (Sonderförderungsrechnungen können auch eingereicht werden, wenn die Maßnahme (Veranstaltung, Sportstättenbau...) schon durchgeführt wurde)
  3. bis 29.11.2020 Einreichung  Rechnungen Sonderförderungen
  4. vom 1.12. bis 31.12.2020 Eingabe Daten in die Datenbank, Einsendung Sonderförderungsanträge für 2021, Einsendung Titel für die Sportlerehrung 2021, 2. Abfrage Schäden durch Corona


Fördergelder

Belegung von Förderungen und wichtige Termine

Alle Förderungen des ASKÖ Landesverbandes erhält der Verein nur gegen Vorlage von mindestens folgenden Unterlagen:

  1. Originalrechnung nur aus dem Jahr 2020
  2. Kontoauszug Kopie ausreichend
  3. Ausführungsbestätigung/Kontohistorie – die Banken haben dafür verschiedene Namen – Kopie ausreichend
  4. Es können bei den verschiedenen Förderungsarten weitere Unterlagen notwendig sein. Beispiel: Busrechnung Wettkampf – hier muss eine Teilnehmerliste sowie die Ausschreibung und die Ergebnislisten des Wettkampfes beiliegen.

 

Es ist hierbei egal, um welche Förderart des Landesverbandes es sich handelt.

  1. Grundförderung
  2. Sonderförderungen Veranstaltungen, Sportstättenbau usw.
  3. Sonderförderung für Ausfälle durch Covid 19
  4. ...

Alle Förderauszahlungen erfolgen nur gegen Vorlage der geforderten Unterlagen.

mehr

Archiv

blättern   | 1 | ... | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | ... | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | |