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News von der ASKÖ Vorarlberg

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Was bringt die neuen Covid-Verordnung (21.9.2020)?

Was bringt die neuen Covid-Verordnung (21.9.2020)?

Trainingsbetrieb mit mehreren Gruppen ist unter folgenden Bedingungen möglich!

  1. In einer Sportstätte können demnach auch mehrere Gruppen mit je 10 Personen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann.
  2. Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.
  3. Im Sportbereich sind das etwa TrainerInnen und BetreuerInnen.
  4. Bei Mannschaftssportarten, wie bespielwiese Fußball oder Basketball, ist die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an SpielerInnen nicht in die HöchstteilnehmerInnenzahl miteinzurechnen.

 

Genaue Informationen: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

 


Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist wieder geöffnet.

Bitte informieren Sie sich über die Öffnungszeiten auf unserere Homepage unter Sekretariat.

Terminüberblick 2020

  1. Absage Sportlerehrung:

     Aufgrund der aktuellen Entwicklung und da die Gesundheit der Sportler und der Ehrenamtlichen im Vordergrund steht, haben wir uns entschlossen, die Sportlerehrung für 2020 abzusagen.

    Die Ehrungen für die Erfolge aus den Jahren 2019 und 2020 werden dann auf der Sportlerehrung 2021 durchgeführt.

  2. bis 15.9.2020 Einreichung  Rechnungen Grundförderung (Sonderförderungsrechnungen können auch eingereicht werden, wenn die Maßnahme (Veranstaltung, Sportstättenbau...) schon durchgeführt wurde)
  3. bis 29.11.2020 Einreichung  Rechnungen Sonderförderungen
  4. vom 1.12. bis 31.12.2020 Eingabe Daten in die Datenbank, Einsendung Sonderförderungsanträge für 2021, Einsendung Titel für die Sportlerehrung 2021, 2. Abfrage Schäden durch Corona


Fördergelder

Belegung von Förderungen und wichtige Termine

Alle Förderungen des ASKÖ Landesverbandes erhält der Verein nur gegen Vorlage von mindestens folgenden Unterlagen:

  1. Originalrechnung nur aus dem Jahr 2020
  2. Kontoauszug Kopie ausreichend
  3. Ausführungsbestätigung/Kontohistorie – die Banken haben dafür verschiedene Namen – Kopie ausreichend
  4. Es können bei den verschiedenen Förderungsarten weitere Unterlagen notwendig sein. Beispiel: Busrechnung Wettkampf – hier muss eine Teilnehmerliste sowie die Ausschreibung und die Ergebnislisten des Wettkampfes beiliegen.

 

Es ist hierbei egal, um welche Förderart des Landesverbandes es sich handelt.

  1. Grundförderung
  2. Sonderförderungen Veranstaltungen, Sportstättenbau usw.
  3. Sonderförderung für Ausfälle durch Covid 19
  4. ...

Alle Förderauszahlungen erfolgen nur gegen Vorlage der geforderten Unterlagen.

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Unterstützungen für Vereine aus verschiedenen Fonds für die Bewältigung der aktuellen Situation

Um den Vereinssport in Österreich zu unterstützen, wurden folgende Maßnahmen von verschiedenen Stellen (Republik Österreich, Land Vorarlberg und ASKÖ Vorarlberg ) ergriffen:

 

Unterstützung durch Förderungen des Landesverbandes

 

  1. Unterstützung durch zusätzliche Förderungen durch den Landesverband (siehe E-Mail 19.6.2020 MB und Förderhöhen). Diese müssen wie alle Förderungen des Landesverbandes durch Originalrechnungen, Kontoauszüge und Ausführungsbestätigungen (eventuell weitere Unterlagen je nach Förderart) belegt werden.

Die Förderungen wurden unter anderem aufgrund eingereichter Schadenssummen, der Anzahl der Vereinsmitglieder bis 18 Jahre, des vorhandenen Budgets und weiterer Faktoren festgelegt.

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Corona-Ausgleichsfond für Sportvereine ist online

Der Unterstützungsfond NPO (Ausgleich Corona-Schäden für Vereine) ist online. Es wurde sogar schon Auszahlungen (bei Schäden unter 3000 Euro) getätigt.

Die vollständigen Informationen zur Antragstellung, die notwendige Unterlagen dazu sowie Förderbereiche wie auch FAQ und eine Hotline für Ihre Fragen finden Sie auf https://npo-fonds.at/.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Sport Austria

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Terminüberblick 2020

  1. bis 22.6.2020 Aussendung der Mitgliedsbeiträge und Förderbescheide
  2. bis 10.7.2020 Bezahlung Mitgliedsbeitrag und danach Einsendung Förderrechnungen
  3. bis 30.7.2020 Meldung Abrufung aller Förderbeträge
  4. bis 5.9.2020 Anmeldung für die Sportlerehrung
  5. bis 15.9.2020 Einreichung  Rechnungen Grundförderung (Sonderförderungsrechnungen können auch eingereicht werden, wenn die Maßnahme (Veranstaltung, Sportstättenbau...) schon durchgeführt wurde)
  6. am 6.10.2020 Sportlerehrung und Informationsveranstaltung Pfarramt Feldkirch Altenstadt (Abend)
  7. bis 29.11.2020 Einreichung  Rechnungen Sonderförderungen
  8. vom 1.12. bis 31.12.2020 Eingabe Daten in die Datenbank, Einsendung Sonderförderungsanträge für 2021, Einsendung Titel für die Sportlerehrung 2021, 2. Abfrage Schäden durch Corona

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Am 30.4.2020, 22.00 Uhr, wurde die neue VO veröffentlicht.

Zusammenfassend: Das Betreten per se ist nach wie vor verboten.

Erlaubt ist: das Betreten des Freiluftbereiches für jene Sportarten bei denen bei sportarttypischer Ausübung ein Mindestabstand von 2 Meter möglich ist

 Die ASKÖ verweist dazu auf die  FAQ der Sport Austria.

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Bleib im Verein, denn dieser braucht dich jetzt!

Bleib im Verein, denn dieser braucht dich jetzt!

@sportaustria startet gemeinsam mit den drei Dachverbänden @askoe.at , ASVÖ und @sportunion.at die Kampagne #bleibimVerein! ⠀⠀⠀

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Die ASKÖ begrüßt diese und Präsident Hermann Krist appelliert an die über 4000 ASKÖ Vereine:

„Der Sportverein ist nicht nur für das Organisieren von Trainings, Kursen und Wettkämpfen da, er ist auch ein wesentlicher Motor des sozialen Zusammenlebens und vermittelt wichtige positive Werte wie Gemeinschaft und Zusammenhalt. Das alles bekommt man im Sportverein für seinen Mitgliedsbeitrag. Daher fordere ich alle auf, ihren Verein in dieser schwierigen Phase nicht im Stich zu lassen oder sogar Beiträge zurückzufordern. Denn die Corona-Phase wird vorbei gehen und dann werden wir alle froh sein, wenn es den eigenen Lieblings-Verein weiter mit all seinen Aktivitäten für die Mitglieder gibt.“

 

ASKÖ Vorarlberg Präsident Eckart Neururer mit seinem Statement – „Bleib im Verein!“

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ASKÖ-Jugendförderpreis

ASKÖ-Jugendförderpreis

 Für den ASKÖ-Jugendförderpreis 2020 suchen wir ASKÖ-Vereine, die sich in der Nachwuchsarbeit besonders engagieren und dabei nationale bzw. internationale Erfolge erzielen konnten!

Preis:

Die ASKÖ prämiert die zwei erfolgreichsten ASKÖ-Vereine pro Bundesland/Landesverband für ihre Nachwuchsarbeit mit einer Sonderförderung von € 1.200,- bzw. € 800,-.

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Quelle: pixabay

ASKÖ Fit mach mit Challenge

Die 3 originellsten Videos-Einsendungen werden zu Ostern ermittelt und erhalten je einen Familien-Gutschein für 1 Tag Therme für die Zeit nach der Corona-Krise.

 Das Corona Virus hält uns fest im Griff, viele müssen derzeit daheim bleiben. Doch gerade jetzt ist es noch wichtiger auf die Gesundheit zu achten und nicht inaktiv zu werden. Bewegung und Sport halten uns fit!

Die ASKÖ lädt daher alle ein, aufzuzeigen, wie vielfältig man die Wohnung, den Balkon, den Garten oder die Natur nutzen kann um alleine oder im Kreis seiner Familie Sport zu betreiben. Kreativität und Spaß ist gefragt, die Möglichkeiten sind unendlich! Zeigt uns per Video in maximal 60 Sekunden, wie ihr euch für den Alltag, eure sportlichen Ziele oder eure Sportart fit hält! Euer Video kann auch helfen, anderen Menschen ein positives Beispiel zu geben.

Die ersten 100 Einsender erhalten zeitnahe als Präsent 2 ASKÖ-Schupferl. Die 3 originellsten Videos-Einsendungen werden zu Ostern ermittelt und erhalten je einen Familien-Gutschein für 1 Tag Therme für die Zeit nach der Corona-Krise.

 

Wie nimmt man teil?

Sendet euer Video per WeTransfer (https://wetransfer.com/) an askoefitmachmit@gmail.com und stimmt in dem Mail ausdrücklich den untenstehend angeführten Teilnahmebedingungen an der „ASKÖ Fit mach mit Challenge“mit dem Satz „ich stimme den Teilnahmebedingungen zu“ (siehe weiter unten) zu.

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Betreten von Sportanlagen für gewisse Maßnahmen erlaubt

Betreten von Sportanlagen für gewisse Maßnahmen erlaubt

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat mit Verordnung vom 15.03.2020 festgelegt, dass das Betreten öffentlicher Orte ausnahmsweise erlaubt ist, wenn dies für berufliche Zwecke erforderlich ist und sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Dabei ist darauf zu achten, dass eine berufliche Tätigkeit vorzugweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber ein Einvernehmen finden
(§ 2 Z 4 der Verordnung vom 15.03.2020, BGBl II Nr. 98/2020).

Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport hat mit Schreiben vom 27.3.2020 in diesem Zusammenhang klargestellt, dass unter diesen Ausnahmetatbestand des § 2 Z 4 der Verordnung vom 15.3.2020, BGBl. II Nr. 98/2020 idgF, auch Sanierungsmaßnahmen-, Erhaltungs- und Wartungsarbeiten von Sportanlagen zu subsumieren sind.


Gewinnspiel Bewegung anders - die ASKÖ zeigt's vor

Gewinnspiel Bewegung anders - die ASKÖ zeigt's vor

Liebe Leut‘,

das Corona Virus hält uns noch fest im Griff und zu Hause fest – aber vielleicht habt ihr Zeit und Lust als Video-Botschafterin und Video-Botschafter zu Hause aktiv zu werden.

Die ASKÖ lädt alle ein, bei der „ASKÖ Fit mach mit Challenge“ dabei zu sein.

Zeigt uns per Video in maximal 60 Sekunden, wie ihr euch fit haltet! Die ersten 100 Einsender erhalten zeitnahe als Präsent 2 ASKÖ-Schupferl. Die 3 originellsten Video-Einsendungen werden zu Ostern ermittelt und erhalten je einen Familien-Gutschein für 1 Tag Therme für die Zeit nach der Corona-Krise.

Hier geht’s zu den Teilnahmebedingen: https://www.askoe.at/de/newsshow-askoe-fit-mach-mit-challenge

Die Videos gibt es dann demnächst hier zu sehen: https://tinyurl.com/tted8hg

Liebe Grüße und alles Gute – aber vor allem Gsund bleibn!

Mag.a Sylvia Laukes

Fitness / Gesundheitsförderung

ASKÖ Bundesorganisation


Die Geschäftsstelle bleibt geschlossen.

Die Geschäftsstelle bleibt geschlossen.

Die Geschäftsstelle bleibt aufgrund der angeordneten Maßnahmen der Regierung bis zum Ende des Aussetzens des Schulunterrichts geschlossen.

Ich bin unter folgender Telefonnummer in den Geschäftszeiten erreichbar:

Telefon: +43 664 73121601

Ich wünsche allen alles Gute und Gesundheit.

Rajko Schermer


Informationen Coronavirus und Sport

Informationen Coronavirus und Sport

Stand: 11.03.2020 Quelle: Sport Austria (BSO)

Aktuell sieht sich die Welt mit dem Coronavirus konfrontiert. Eine Situation, die mit vielen Herausforderungen, Ängsten und Fragen verbunden ist. Wir fassen daher die wichtigesten Informationen, Links und Entwicklungen den Sport betreffend zusammen. Sport Austria ist in Austausch mit dem Ministerium und versucht mit ExpertInnen die auftauchenden Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und den Folgen der erlassenen Verordnung (https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelles.html) zu beantworten. Ziel ist es, Ihre Fragen zu sammeln, abzuklären und dann auf unserer Website zu publizieren. Schicken Sie uns Ihre Fragen bitte an office@sportaustria.at.

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