Sport-Bonus: Informationen
Seit 1. September und bis 31. Dezember gibt es für alle gemeinnützigen Sportvereine in Österreich eine neue flächendeckende Aktion. Unter dem Titel „Zurück in die Sportvereine“ unterstützt das Sport-Ministerium mit dem „Sportbonus“ neue oder wieder aufgenommene Mitgliedschaften im Sportverein.
Bedingt durch die Corona-Pandemie und die lange Zeit still gelegten Aktivitäten haben die Sportvereine in Österreich einen zum Teil deutlichen Rückgang bei ihren Mitgliedschaften verzeichnen müssen. Die Statistik Austria weist ein Minus von 500.000 Menschen aus. Nun geht es darum, diese wieder zurückzugewinnen.
Mit der Aktion Sportbonus können sich nun neue oder wieder gewonnene Mitglieder 75 % des normalen Mitgliedsbeitrages bzw. höchstens 90 Euro beim Bezahlen des Vereinsbeitrages sparen. Der Verein kann sich den Fehlbetrag über eine Förderung zurückholen. Insgesamt stehen 9 Mio. Euro zur Verfügung.
Die wichtigsten Informationen in Kürze zusammengefasst:
Was ist die Aktion Sportbonus?
Ziel ist es, die Rückgänge der Mitgliedschaften in den Sportvereinen aufzuholen bzw. auszugleichen. Daher stehen Sport-Neueinsteiger sowie jene, die ihre Mitgliedschaft vorübergehend beendet hatten, im Mittelpunkt.
Was wird gefördert?
Das Sportministerium übernimmt für die Saison 2021/2022 oder das Kalenderjahr 2022 75% des Mitgliedsbeitrags. Pro Mitgliedschaft (Mindestzeitraum drei Monate) ist dieser Zuschuss mit 90 Euro gedeckelt. Die „Neumitglieder“ bezahlen bei allen teilnehmenden Sportvereinen nur den eigenen, stark reduzierten Beitrag ein. Der Verein holt sich die Differenz durch eine Förderung wieder zurück. In Summe stehen 9 Mio. Euro zur Verfügung.
Wann muss der Mitgliedsbeitrag bezahlt werden?
Der Beitrag des neuen oder wieder zurück gekehrten Vereinsmitglieds muss zwischen 1. September und 31. Dezember 2021 einbezahlt werden, damit der Zuschuss genehmigt werden kann. Mitglieds-Zahlungen vor dem 1. September und nach dem 31. Dezember 2021 können leider nicht berücksichtigt werden.
Was ist ein Neumitglied bzw. ein wieder gewonnenes Mitglied?
Als neue Mitglieder gelten alle jene, die noch nie Mitglied im jeweiligen Sportverein waren. Als wieder zurück kehrende Mitglieder gelten jene, die seit 1. Jänner 2021 keinen Mitgliedsbetrag bezahlt haben bzw. die Aktivitäten des Vereines nicht genutzt haben.
Welche Art von Mitgliedschaft wird gefördert?
Es werden nur Mitgliedschaften gefördert, die die aktive Sportausübung zum Ziel haben. Eine Fördermitgliedschaft, unterstützende Mitgliedschaft, Fan-Mitgliedschaft oder eine Mitgliedschaft als organisierende/r Funktionär/in kann nicht berücksichtigt werden.
Gilt der Sportbonus für die Mitgliedschaft in mehreren Vereinen?
Ja, der Bonus kann auch für Mitgliedschaften in mehreren Vereinen gewährt werden.
Für welchen Zeitraum gelten die Mitgliedsbeiträge und die Einzahlungen?
Die Mittel des Sportministeriums werden aus jenen der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt. Diese stehen lediglich im Jahr 2021 zur Verfügung. Beim Sportbonus kann eine Mitgliedschaftszahlung im Zeitraum vom 1. September 2021 bis 31. Dezember 2022 mit bis zu 90 Euro - bei 25 % Selbstbehalt - berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Zahlung dieses Mitgliedsbeitrages von 1. September bis 31. Dezember 2021 erfolgt.
Wie können Vereine am Sportbonus teilnehmen?
Interessierte Vereine müssen sich auf der Plattform www.sportbonus.at registrieren und von einem betreuenden Verband freischalten lassen. Die ASKÖ übernimmt die Administration für ihre Mitgliedsvereine. Achtung: Vereine der Fachverbände Fußball, Judo, Golf, Tennis und Eishockey sowie VAVÖ werden von diesen Verbänden administriert. Nach der erfolgten Registrierung können die teilnehmenden Sportvereine für alle neuen oder wieder gewonnenen Mitglieder, den Zuschuss zur Begleichung der fehlenden Beitragssumme pro Mitglied beantragen. Dafür stehen 2 Termine zur Verfügung: Ende Oktober 2021 und Ende Februar 2022. Die Angaben der Vereine werden von der ASKÖ stichprobenartig überprüft, ehe die Zahlung bei der Bundes Sport GmbH beantragt und den Vereinen weitergeleitet wird. Der jeweilige Verein muss bei allen Schritten die Richtigkeit der Angaben bestätigen.
Von wem erhalten die Sportvereine die Zuschüsse?
Das Sportministerium hat die Bundes-Sport GmbH (BSG) mit der Durchführung des Förderprogramms „Sportbonus“ beauftragt. Die BSG wird Förderverträge mit den drei Dachverbänden ASKÖ, ASVÖ und Sportunion, dem Verband alpiner Vereine (VAVÖ) sowie fünf Fachverbänden für Eishockey, Fußball, Golf, Judo und Tennis abschließen. Diese Dach- und Fachverbände werden die Angaben der beantragenden Vereine überprüfen und danach die Auszahlung durch die Bundes-Sport-GmbH beantragen. Die Verbände überweisen die ausbezahlten Zuschüsse an die Vereine weiter.
Gibt es datenschutzrechtliche Verpflichtungen?
Die Sportvereine müssen den neuen Mitgliedern vor dem Erwerb der Mitgliedschaft verbindlich eine vorgegebene Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung zukommen lassen.
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Achtung: Falls der Mitgliedsbeitrag bereits vor dem 1. September einbezahlt wurde, kann leider für diese Person kein Zuschuss beantragt werden. Eine nachträgliche Refundierung durch die Vereine an ihre Neumitglieder ist nicht möglich!
Weitere Informationen finden Sie unter www.sportbonus.at. Für die verbandsinterne Abwicklung stehen Ihnen die Landesverbände der ASKÖ mit Rat und Tat zur Seite.