Main area
.

News der ASKÖ Vorarlberg

Virus: Bildquelle Pixabay 29.3.2022

COVID-Update

COVID-Update: Maskenpflicht in Innenräumen zurück

Die mit heute, 24.3., in Kraft getretene Novellen der COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • In geschlossenen Räumen von Sportstätten gilt FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen Sportausübung sowie Feuchträume wie Duschen und Schwimmhallen)
  • In puncto Zusammenkünfte ist die Verordnung widersprüchlich. Wir empfehlen daher in geschlossenen Räumen auch für Zuschauer:innen generell Maskenpflicht. Ausnahmen sind die Konsumation von Speisen und Getränken und wenn bei mehr als 100 Personen keine gekennzeichneten und zugewiesenen Sitzplätze (z.B. ausschließlich Stehplätze) zur Verfügung stehen. In diesem Fall kann anstatt der FFP2-Maskenpflicht ein 3G-Nachweis verlangt werden.

 

In Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht 2G (geimpft oder genesen). Spitzensportler:innen sind davon ausgenommen.

In den restlichen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

 

mehr

Corona gewinnt.jpg

25.03.2022
Die 1. Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung trat mit 24.03.2022 in Kraft. In
Bezug auf den Sportbereich ergeben sich folgende Änderungen:

Allgemeines:
Generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (außer bei der Sportausübung).

Sportstätten:
· Es gilt die generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (außer bei der
Sportausübung).

· Der Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten hat nach wie vor einen COVID-19
Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19 Präventionskonzept auszuarbeiten und
umzusetzen.

mehr

Unterstützung für die Ukraineflüchtlinge

Unterstützung für die Ukraineflüchtlinge

Lasst die Ukraine-Flüchtlinge bei unseren Angeboten mitmachen!

Die ASKÖ, einer der großen Vereins-Sportdachverbände in Österreich, ruft ihre Vereine zur Mithilfe im Zuge der aktuellen Ukraine-Krise auf.
ASKÖ-Landesverbandspräsident Eckart Neururer: "Nachdem schon eine erhebliche Fluchtwelle bei völlig unschuldigen Menschen eingesetzt hat, die über Nacht nicht nur ihr Hab und Gut, sondern auch ihr gesellschaftliches Leben stehen und liegen lassen müssen, ist es für uns alle in Europa ein Gebot der Stunde, solidarisch zu sein und einen Beitrag zu leisten. Einige der Flüchtenden, vor allem Kinder und ihre Mütter, sind bereits in Österreich und werden hier die nächste Zeit bleiben müssen, weil sie nicht wissen, wie es in ihrem Heimatland weiter geht. In diesen Tagen und Wochen kann der Sport und können die Sportvereine eine wichtige Rolle einnehmen und den vielfach verängstigten und geschockten Menschen durch die Teilnahme am Vereinsgeschehen einige Stunden Ablenkung anbieten.
Ich rufe daher alle Sportvereine im Ländle auf und appelliere an sie, dass sie in einem landesweiten Schulterschluss einen niederschwelligen und möglichst kostenfreien Zugang zu den Vereinsangeboten anbieten. Es ist davon auszugehen, dass die Menschen aus der Ukraine in den meisten Fällen wieder in ihre Heimat zurückkehren, sobald dies möglich ist. Also geht es um eine vorübergehende Hilfestellung."

mehr

20211213 neue Verordnung Trainer weiterhin 3G

20211213 neue Verordnung Trainer weiterhin 3G

Trainer müssen  3G vorweisen und eine Maske tragen.

• Für Arbeitnehmer (auch für die auch über PRAE bezahlten oder ehrenamtlichen Arbeitnehmer sowie auch über PRAE bezahlten Sportler gilt § 11 (Ort der beruflichen Tätigkeit), sohin 3G-Pflicht, da der Begriff Arbeitnehmer (eigentlich berufliche Zwecke) laut weit weitgefasst ist ( vgl rechtliche Begründung zur letzten Novelle
3G-Pflicht für diese auch bei Auswärtstätigkeiten (bspw Auswärtsspielen)
ABER grundsätzlich Maskenpflicht bei möglichen Kontakten mit anderen
Der Ausgangsgrund der beruflichen Zwecke erfasst alle Arten der beruflichen Tätigkeit, also sowohl Betretungen gemäß § 10 (Arbeitsorte), als auch etwa solche gemäß § 8 Abs. 4 (Spitzensportler), § 11 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3 und § 13 Abs. 1 und 6. Der Terminus „berufliche Zwecke“ ist weit auszulegen.Darunter fallen nicht nur Tätigkeiten zur Erzielung eines Einkommens, sondern auch ehrenamtliche Tätigkeiten, insbesondere für Blaulichtorganisationen. In verfassungskonformer Interpretation fällt unter diese Bestimmung jedenfalls auch die Wahrnehmung der Tätigkeit allgemeiner Vertretungskörper (AB 370 BlgNR 27. GP 14; siehe auch die Ausnahmen von der Verordnung gemäß § 20). Auch die Ausbildungszwecke sind weit zu verstehen. Dazu zählen der Schul- und Universitätsbesuch, aber insbesondere wieder auch Ausbildungen in infrastrukturrelevanten, kritischen Bereichen wie Blaulichtorganisationen (Rettungssanitäter- und Notfallsanitäterausbildungskurse, Ausbildungskurse der Feuerwehr etc).

mehr

Hockey-Arena Wolfurt

All Kids On Skates

Hockey-Arena Wolfurt

Der Rollhockeyclub Wolfurt und der IHC Wolfurt Walkers veranstalteten am Samstag, dem 23.10.2021, in

der Hockey-Arena einen erlebnisreichen Familientag für alle Kinder, die sich gerne mal

auf Rollen bewegen wollen. Das Projekt „all Kids on Skates“ ist eine vom ÖRSV und von

den 3 Dachverbänden getragene Projektveranstaltung. Das OK-Team hat sich dabei

einiges einfallen lassen. Neben verschiedenen Stationen mit unterschiedlichen

Herausforderungen einen Parkour fahren, Torwandschießen und

Ballgeschwindigkeitsmessung, war auch abseits der Arena viel Bewegendes geboten. Ob beim

Ponyreiten oder auch beim Kinderschminken – den Kids war nie langweilig und die

Freude mit - einem vollen Stempelpass - über eine erhaltene Medaille war riesengroß.

Quelle: Mag. Ute Eberharter -  ÖRSV Generalsekretariat


Aktuell

blättern   | 1 | ... | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | ... | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | |