Belegung von Förderungen und wichtige Termine
Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, erfolgt die Auszahlung. Fehlt eine Unterlage bis Ablauf der Fristen 15.9. bzw. 29.11.2020 verfällt die Förderung.
Förderungen von anderen Fördergebern – andere Richtlinie
Es geht dabei nur um die Förderungen des Landesverbandes. Die Covid-Sonderförderungsfonds der Republik Österreich (NPO) und des Landes Vorarlberg tätigen eine Auszahlung nach Eingabe der Daten. Die Zahlen müssen nach Ablauf des Zeitraums dann belegt werden. Hier werden teilweise keine Belege verlangt, da es z.B. beim Land Vorarlberg um Einnahmeverluste durch den Ausfall von Veranstaltungen geht. Wenn eine Veranstaltung ausgefallen ist, dann können keine Rechnungen vorliegen. Dafür müssen die Daten durch die Abschlusse 2018 und 2019 belegt werden.
Einige andere Fördergeben (z.B. Gemeinden) bezeichnen ihre Förderungen ebenfalls als Grundförderung und zahlen diese an die Vereine ohne Rechnungen aus. Dies ist beim ASKÖ Vorarlberg nicht möglich.
Die Fördergeber des Landesverbandes sind das Land Vorarlberg und die Republik Österreich. Diese verlangen den Nachweis der Auszahlung durch Auflistung der eingereichten Vereinsrechnungen.
Der Landesverband verlangt also die Rechnungen und die anderen Unterlagen, da dies von den Fördergebern gefordert wird. Hier handelt es sich also um Vorgaben, an die sich der Landesverband halten muss.
Alle Vorgaben sind in den Richtlinien zur Vereinsförderung niedergeschrieben.
Link: Richtlinien zur Vereinsförderung
Hinweis: Veranstaltungsförderung
Die Förderung von Veranstaltungen wird nur ausgezahlt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Aufhängen eines Transparents der ASKÖ (muss mit einem Foto belegt werden). Dieses Transparent erhalten Sie in der Geschäftsstelle.
- Zusendung eines Berichts über die Veranstaltung an den Landesverband (mindestens 1000 Zeichen - kann in Word ermittelt werden)
- Zusendung von mindestens zwei Bilder der Veranstaltung mit mindestens (1 MB – keine WhatsApp Bilder). Die WhatsApp-Bilder haben unter 100 KB und können für eine Veröffentlichung deshalb nicht verwendet werden. Alle Personen auf den Bildern sind namentlich zu bezeichnen.
- Die Förderung wird nur ausgezahlt, wenn die Unterlagen bis zum 29.11.2020 vorliegen.
Aus folgenden 5 Kategorien können die Rechnungen stammen (vgl. akt. Richtlinien des Bundessportförderungsgesetzes):
Einsatz ausgebildeter TrainerInnen (ÜbungsleiterInnen, InstruktorInnen) und FunktionärInnen
Durchführung von Trainingsmaßnahmen
Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen
Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten
Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten
Unterstützung für Sie
Gerne besuchen wir Sie und sichten gemeinsam ihre Unterlagen für das Finden von Förderrechnungen oder beraten Sie telefonisch. Wir wissen, dass die Förderabrechnungen, wenn sie einen nur einmal im Jahr beschäftigen, schwierig sein können. Man bekommt keine Routine und ein Jahr später ist alles wieder neu.
Terminüberblick 2020:
- bis 22.6.2020 Aussendung der Mitgliedsbeiträge und Förderbescheide
- bis 10.7.2020 Bezahlung Mitgliedsbeitrag und danach Einsendung Förderrechnungen
- bis 30.7.2020 Meldung kann der Verein die genehmigte Fördersumme durch Rechnungen belegen und damit die Fördersumme abrufen
- bis 5.9.2020 Anmeldung für die Sportlerehrung – hier ist gemein - die Rückmeldung auf die Einladung – die Vereine haben schon die Titel gemeldet. Der Landesverband verschickt Einladungen im August. Die Rückmeldung auf die Einladungen soll dann bis zum eingegebenen Termin erfolgen.
- 15.9.2020 Einreichungsende für die Rechnungen Grundförderung (Sonderförderungsrechnungen können auch eingereicht werden, wenn die Maßnahme (Veranstaltung, Sportstättenbau...) schon durchgeführt wurde)
- 6.10.2020 Sportlerehrung und Informationsveranstaltung Pfarramt Feldkirch Altenstadt (Abend)
- 29.11.2020 Einreichungsende für die Rechnungen Sonderförderungen
- 1.12. bis 31.12.2020 Eingabe Daten in die Datenbank, Einsendung Sonderförderungsanträge für 2021, Einsendung Titel für die Sportlerehrung 2021, 2. Abfrage Schäden durch Corona