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Instruktoren- und Trainerförderung

Ausbildungsförderung durch den Landesverband:

Anspruchsberechtigt sind TrainerInnen und InstruktorInnen (jedoch keine Fit-

InstruktorInnen), die innerhalb der letzten 4 Jahre eine staatliche Ausbildung an den

Bundessportakademien in einer von der ASKÖ angebotenen Sportart erfolgreich

absolviert haben. TrainerInnen erhalten einmalig max. 360 €, InstruktorInnen einmalig max. 220 €.

Bei vielen Anträgen reduziert sich diese Summe.

 

Die Einreichung erfolgt über die  Geschäftsstelle des ASKÖ-Landesverbändes.

Welche Daten werden benötigt:

  1. Persönliche Daten der Trainer - Trainerinnen
  2. Positives Abschlusszeugnis
  3. Bestätigung des Vereines, dass die geförderte Person seit mind. 1 Jahr in einem ASKÖ-Verein tätig ist.
  1. Nachweis über Ausbildungskosten in mind. der Höhe des Förderbetrages in

Form von abrechenbaren Belegen gemäß den Richtlinien der

Bundessportförderung, d.h. Originalbelege plus durchgehender Zahlungsfluss

(z.B. Hotelkosten). In keinem Fall dürfen die Abrechnungsbelege älter als fünf

(5) Jahre sein.

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