Instruktoren- und Trainerförderung
Bei vielen Anträgen reduziert sich diese Summe.
Die Einreichung erfolgt über die Geschäftsstelle des ASKÖ-Landesverbändes.
Welche Daten werden benötigt:
- Persönliche Daten der Trainer - Trainerinnen
- Positives Abschlusszeugnis
- Bestätigung des Vereines, dass die geförderte Person seit mind. 1 Jahr in einem ASKÖ-Verein tätig ist.
- Nachweis über Ausbildungskosten in mind. der Höhe des Förderbetrages in
Form von abrechenbaren Belegen gemäß den Richtlinien der
Bundessportförderung, d.h. Originalbelege plus durchgehender Zahlungsfluss
(z.B. Hotelkosten). In keinem Fall dürfen die Abrechnungsbelege älter als fünf
(5) Jahre sein.