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Unterstützungen für Vereine aus verschiedenen Fonds für die Bewältigung der aktuellen Situation

Um den Vereinssport in Österreich zu unterstützen, wurden folgende Maßnahmen von verschiedenen Stellen (Republik Österreich, Land Vorarlberg und ASKÖ Vorarlberg ) ergriffen:

 

Unterstützung durch Förderungen des Landesverbandes

 

  1. Unterstützung durch zusätzliche Förderungen durch den Landesverband (siehe E-Mail 19.6.2020 MB und Förderhöhen). Diese müssen wie alle Förderungen des Landesverbandes durch Originalrechnungen, Kontoauszüge und Ausführungsbestätigungen (eventuell weitere Unterlagen je nach Förderart) belegt werden.

Die Förderungen wurden unter anderem aufgrund eingereichter Schadenssummen, der Anzahl der Vereinsmitglieder bis 18 Jahre, des vorhandenen Budgets und weiterer Faktoren festgelegt.

Um den Vereinssport in Österreich zu unterstützen, wurden folgende Maßnahmen von verschiedenen Stellen (Republik Österreich, Land Vorarlberg und ASKÖ Vorarlberg ) ergriffen:

 

Unterstützung durch Förderungen des Landesverbandes

 

  1. Unterstützung durch zusätzliche Förderungen durch den Landesverband (siehe E-Mail 19.6.2020 MB und Förderhöhen). Diese müssen wie alle Förderungen des Landesverbandes durch Originalrechnungen, Kontoauszüge und Ausführungsbestätigungen (eventuell weitere Unterlagen je nach Förderart) belegt werden.

Die Förderungen wurden unter anderem aufgrund eingereichter Schadenssummen, der Anzahl der Vereinsmitglieder bis 18 Jahre, des vorhandenen Budgets und weiterer Faktoren festgelegt.

 

 

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Unterstützung NPO Fond – Republik Österreich E-Mail 16.7. und 8.7.2020


Hier werden gefördert:
1. Miete und Pacht
2. Wasser, Energie und Telekommunikation
3. Versicherungen und Lizenzkosten
4. Vorlaufkosten für abgesagte Veranstaltungen
5. Steuerberatungskosten
7. Zahlungsverpflichtungen
8. Zinsaufwendungen
9. Verderbliche oder saisonale Ware
10. Personalkosten
11. Covid-19 bedingte Kosten (z. B. Desinfektionskosten)

  1. Dazu kommt ein pauschaler Struktursicherungsbeitrag.
    Der Struktursicherungsbeitrag soll pauschal Kosten abgelten, die nicht unter die förderbaren Kosten fallen, wie z.B. Instandhaltungs- oder Wartungskosten und beläuft sich idR auf 7% der im Jahr 2019 erwirtschafteten Einnahmen.

 

 

Grundsätzlich gilt: Ist die Summe aus förderbaren Kosten, z. B. Miete, Strom und Struktursicherungs-Beitrag, das sind 7% der Einnahmen aus dem Jahr 2019, höher als 3.000 Euro, wird höchstens der Einnahmen-Ausfall ersetzt – und wie folgt berechnet: Einnahmen von 01.01. bis 30.09.2019 minus Einnahmen von 01.01. bis 30.09.2020.

Liegt die Fördersumme unter 3000 Euro, wird die gesamte Summe sofort ausgezahlt.

Liegt die Fördersumme über 3000 Euro, werden 3000 Euro. Der restliche Betrag wird nach Abrechnung (Kosten und Einnahmen) ausbezahlt.

Es wird also immer für den Zeitraum 1.4.2020 bis 30.9.2020 eine abschließende Abrechnung (Kosten- und Einnahmennachweis) verlangt.

 

Welche Unterlagen sollten für die Eingabe vorliegen?

 

  1. Jahresabschlüsse 2018 und 2019
  2. Paßkopie der Obfrau bzw. des Obmanns 
  3. Liegt die Bilanzsumme des Vereins über 12000 Euro, dann muss ein Wirtschaftsprüfer den Abschluss des Vereins prüfen.

 

 

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Unterstützung Förderfond Land Vorarlberg

 

  1. Die Sportlandesrätin wird heute die Fördermaßnahmen des Landes Vorarlberg bekannt geben. Hier geht es im entgangene Einnahmen durch den Ausfall von Veranstaltungen durch die Covid-Verordnungen. Weitere Informationen werde ich die nächsten Tage verschicken.

 

 

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Hinweise zum NPO – Unterstützungsfond:

 

 

Der Unterstützungsfond NPO (Ausgleich Corona-Schäden für Vereine) ist online. 

Die vollständigen Informationen zur Antragstellung, die notwendige Unterlagen dazu sowie Förderbereiche wie auch FAQ und eine Hotline für Ihre Fragen finden Sie auf https://npo-fonds.at/

Ausführliche Unterstützungen erhalten Sie auch durch die Ausführungen der Sport Austria. Siehe folgender Text

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