Vereinsförderung -Einreichungsfrist 30.11.2018
- Was benötigt der Landesverband zur Abrechnung?
- Kontoauszüge (Kopien)
- Durchführungsbestätigungen/Ausführungsbestätigung (Nachweis der Kontoempfängernummer – steht nicht auf dem Kontoauszug)
- (Überweisungsträger bestätigt)
- Originalrechnungen
Schicken Sie die Rechnungen eingescannt an das Landessekretariat, wir prüfen diese für Sie.
- Bei Hallenrechnungen wird zusätzlich der Belegungsplan der Halle benötigt.
- Onlinerechnungen bitte mit folgenden Satz beschriften – diese Onlinerechnung wurde nur beim ASKÖ Vorarlberg zur Förderung eingereicht
- Aus folgenden 5 Kategorien können die Rechnungen stammen (vgl. akt. Richtlinien des Bundessportförderungsgesetzes):
- Einsatz ausgebildeter TrainerInnen (ÜbungsleiterInnen, InstruktorInnen) und FunktionärInnen
- Durchführung von Trainingsmaßnahmen
- Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen
- Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten
- Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:
Die Mittel des „Bundes-Vereinszuschusses“ sollen der unmittelbaren sportlichen oder organisatorischen Tätigkeit in den Vereinen bzw. Sparten zu Gute kommen.
Hier möchte ich noch auf einige Bedingungen für die Förderung hinweisen. Weitere Hinweise finden Sie in der Vereinsförderrichtlinie:
http://www.askoe-vorarlberg.at/de/vereine/vereinsfoerderung
- Für Veranstaltungen - Einnahmen/Ausgabenrechnung muss vorliegen (Excelsheet – die wesentlichsten Punkte)
- Für Veranstaltungen/Trainingslager/Geräteanschaffung – Bild und Kurzbericht – für die HP des Landesverbandes
- Bei Veranstaltungen muss ein Transparent des Landesverbandes aufgehängt werden. Dieses erhalten Sie von der Geschäftsstelle.
- Bei Bauvorhaben muss bei allen potentiellen Fördergebern angesucht werden - Land Vorarlberg, Gemeinde ....
- Bitte halten Sie die Kontaktdaten in der Datenbank aktuell.
- Bei Verlust des Paßwortes kontaktieren Sie den Landesverband. Wir können schnell ein neues Paßwort vergebe.