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Vereinsförderung -Einreichungsfrist 30.11.2018

Vereinsförderung -Einreichungsfrist 30.11.2018

Die Einreichungsfrist für die Vereinsförderung endet mit dem 30.11.2018.

Anbei einige Hinweise für die Förderung:

  1. Bei Veranstaltungen muss ein Transparent des Landesverbandes aufgehängt werden. Dieses erhalten Sie von der Geschäftsstelle.
  2. Bei Bauvorhaben muss bei allen potentiellen Fördergebern angesucht werden - Land Vorarlberg, Gemeinde ....
  3. Bitte halten Sie die Kontaktdaten in der Datenbank aktuell.
  4. Bei Verlust des Paßwortes kontaktieren Sie den Landesverband. Wir können schnell ein neues Paßwort vergebe.

 Weitere Hinweise finden Sie in der Vereinsförderrichtlinie Link: http://www.askoe-vorarlberg.at/de/vereine/vereinsfoerderung.

Wie kommen Sie an Ihre Fördergelder und welche Rechnungen können Sie einsenden?

 

  1. Die Leistungen, auf welche sich die Rechnungen beziehen, müssen aus dem Zeitraum 2018 stammen und in diesem Zeitraum auch bezahlt worden sein.
  2. Die Rechnungen müssen auf den Verein ausgestellt sein.
  3. Die Reisekosten von SportlerInnen und FunktionärInnen können mit der Originalrechnung (z. Bsp. Bahn 2. Klasse) abgerechnet werden.
    Die Letztempfängerliste und andere Formulare finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.askoe-vorarlberg.at/de/service.
  4. Was benötigt der Landesverband zur Abrechnung?
    • Kontoauszüge (Kopien)
    • Durchführungsbestätigungen/Ausführungsbestätigung (Nachweis der Kontoempfängernummer – steht nicht auf dem Kontoauszug)
    • (Überweisungsträger bestätigt)
    • Originalrechnungen

Schicken Sie die Rechnungen eingescannt an das Landessekretariat, wir prüfen diese für Sie.

  1. Bei Hallenrechnungen wird zusätzlich der Belegungsplan der Halle benötigt.
  2. Onlinerechnungen bitte mit folgenden Satz beschriften – diese Onlinerechnung wurde nur beim ASKÖ Vorarlberg zur Förderung eingereicht
  3. Aus folgenden 5 Kategorien können die Rechnungen stammen (vgl. akt. Richtlinien des Bundessportförderungsgesetzes):
  • Einsatz ausgebildeter TrainerInnen (ÜbungsleiterInnen, InstruktorInnen) und FunktionärInnen
  • Durchführung von Trainingsmaßnahmen
  • Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen
  • Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten
  • Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten

 Bitte beachten Sie::

Die Mittel des „Bundes-Vereinszuschusses“ sollen der unmittelbaren sportlichen oder organisatorischen Tätigkeit in den Vereinen bzw. Sparten zu Gute kommen.

 


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