Vereinsförderung -Einreichungsfrist 30.11.2018
Weitere Hinweise finden Sie in der Vereinsförderrichtlinie Link: http://www.askoe-vorarlberg.at/de/vereine/vereinsfoerderung.
Wie kommen Sie an Ihre Fördergelder und welche Rechnungen können Sie einsenden?
- Die Leistungen, auf welche sich die Rechnungen beziehen, müssen aus dem Zeitraum 2018 stammen und in diesem Zeitraum auch bezahlt worden sein.
- Die Rechnungen müssen auf den Verein ausgestellt sein.
- Die Reisekosten von SportlerInnen und FunktionärInnen können mit der Originalrechnung (z. Bsp. Bahn 2. Klasse) abgerechnet werden.
Die Letztempfängerliste und andere Formulare finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.askoe-vorarlberg.at/de/service. - Was benötigt der Landesverband zur Abrechnung?
- Kontoauszüge (Kopien)
- Durchführungsbestätigungen/Ausführungsbestätigung (Nachweis der Kontoempfängernummer – steht nicht auf dem Kontoauszug)
- (Überweisungsträger bestätigt)
- Originalrechnungen
Schicken Sie die Rechnungen eingescannt an das Landessekretariat, wir prüfen diese für Sie.
- Bei Hallenrechnungen wird zusätzlich der Belegungsplan der Halle benötigt.
- Onlinerechnungen bitte mit folgenden Satz beschriften – diese Onlinerechnung wurde nur beim ASKÖ Vorarlberg zur Förderung eingereicht
- Aus folgenden 5 Kategorien können die Rechnungen stammen (vgl. akt. Richtlinien des Bundessportförderungsgesetzes):
- Einsatz ausgebildeter TrainerInnen (ÜbungsleiterInnen, InstruktorInnen) und FunktionärInnen
- Durchführung von Trainingsmaßnahmen
- Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen
- Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten
- Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten
Bitte beachten Sie::
Die Mittel des „Bundes-Vereinszuschusses“ sollen der unmittelbaren sportlichen oder organisatorischen Tätigkeit in den Vereinen bzw. Sparten zu Gute kommen.
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