Die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung
EKZ für gemeinnützige Vereine. Seit 22. Jänner 2024 ist der EKZ (Energiekostenzuschuss) für gemeinnützige Vereine einreichbar. Gefördert werden 30 Prozent der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50 Prozent der Energiemehrkosten des Jahres 2023 (jeweils im Vgl. zum Jahr 2021). Einreichfristen und weitere Infos gibt es HIER.
Spendenbegünstigung und Freiwilligenpauschale. Ab 2024 können auch gemeinnützige Sportvereine Spendenbegünstigung beantragen. Details gibt es auf der Website des BMF.