Fördermöglichkeiten

Die ASKÖ mit ihren verantwortlichen Funktionären und Mitarbeitern, stellt weder den Profi noch den Kommerzsport in den Mittelpunkt ihres Denkens. Vielmehr fühlt sich die ASKÖ als Sportverband für das Wohl ihrer Mitmenschen in der einen oder anderen Form verantwortlich. Als Mitgestalter des Lebensraum in unserem Land denkt die ASKÖ selbstverständlich und zuallererst an den Breiten-, Gesundheits-, Fitness- und Jugendsport. Der Amateur-, Breiten- und Fitness-Sport - ob in Verbänden oder Vereinen, oder in völlig offener und ungebundener Form allein, mit der Familie oder mit Freunden betrieben - muss Vorrang haben.

Vereinsförderung

  • kontinuierliche, jährliche (!) Förderung nach klaren Kriterien
  • jeder Mitgliedsverein erhält - ohne dass er zum "Bittsteller" werden muss - eine Jahressubvention zuerkannt.
  • Einen hohen Anteil an den jährlich ausgeschütteten Subventionen nehmen die Förderungen für Sportstättenprojekte ein
  • Ein besonderes Anliegen der ASKÖ ist die Förderung der Nachwuchsarbeit.

Sportprogramm-Förderung

  • Landesmeisterschaften 
  • Bundesmeisterschaften
  • Sonstige Veranstaltungen

Richtlinien zur Vereinsförderung

Bundes-Vereinszuschuss

Für die Gewährung des Bundes-Vereinszuschussess und die Gewährung von Förderungen aus Mitteln des Landes Vorarlberg gelten die Förderrichtlinien des jeweiligen Fördergebers. Weiterhin gelten die ASKÖ - internen Richtlinien.

 

AUSSCHREIBUNG

JÄHRLICHES BUNDES-VEREINSZUSCHUSSPROGRAMM

DER ASKÖ  gemäß §10 Abs. 6 BSFG

 

ASKÖ-Mitgliedsvereine können im Jahr 2021 für Zwecke der Förderung eines

Vereinszuschusses für folgende Inhalte Anträge stellen:

  1. Einsatz ausgebildeter Trainerinnen/Trainer (Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Instruktorinnen/Instruktoren) und Funktionärinnen/Funktionäre im Verein;
  2. Durchführung von Trainingsmaßnahmen,
  3. Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen,
  4. Unterstützung des nationalen Trainings- und Wettkampfbetriebs und/oder Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur;
  5. Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten unter besonderer Beachtung von Barrierefreiheit
  6. Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten

 

Die Modalitäten von Gewährung, Auszahlung, Verwendung und Abrechnung müssen entsprechend dem Bundes-Sportförderungsgesetz eingehalten werden.

Bei Teilnehmerlisten ist neben dem Namen auch der jeweilige ASKÖ-Verein anzuführen.

Der Förderung ist auf Verlangen des Landesverbandes auch ein Sachbericht über die Verwendung der eingesetzten Mittel beizuschließen.

Unberechtigt eingesetzte Fördermittel sind an die ASKÖ zurück zu leiten. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

ASKÖ-interne Richtlinien

Bereich: Bundes-Vereinszuschuss

Inhalt des Bereichs:

  • Einsatz ausgebildeter Trainer (Übungsleiter, Instruktoren) und Funktionäre,
  • Durchführung von Trainingsmaßnahmen,
  • Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen,
  • Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten,
  • Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten.

Antragsberechtigt bei der ASKÖ Bundesorganisation sind die Landesverbände der ASKÖ sowie die Zentralen Vereine (Naturfreunde, ARBÖ, Flugsport), sowie die Mitgliedsvereine der Landesverbände bzw. Zentralen Vereine. Antragsberechtigt bei den ASKÖ-Landesverbänden und den Zentralen Verbänden sind deren Bezirksorganisationen bzw. Mitgliedsvereine.

Die Verwendung der Fördermittel aus dem Bereich „Bundes-Vereinszuschuss“ muss sich ausschließlich auf die oben angeführten Inhalte beziehen.

Die Mitgliedsvereine der ASKÖ-Bundesorganisation haben sicherzustellen, dass die erhaltenen Fördermittel gemäß den Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß dem Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 eingesetzt werden.

Die ASKÖ-Landesverbände sowie Zentralen Vereine haben sicherzustellen, dass alle Belege über die eingesetzten Mittel so aktuell wie möglich in die Belegsaufstellungen (Formblatt BSFF) eingetragen werden. Diese Belegsaufstellungen sind bis 4 Wochen nach Ende eines jeden Quartals und spätestens Ende Jänner des darauffolgenden Jahres als komplette Jahresaufstellung der ASKÖ-Bundesgeschäftsstelle zu übermitteln.