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Monat des Schulsports und Schwimmen

Pixabay

Es ist eine sehr gute Möglichkeit, in den Schulen für euren Verein zu werben. Bei Fragen wendet Euch bitte an unsere Geschäftsstelle in Bregenz.

Ziel:

Einbindung von Angeboten des organisierten Sports bzw. lokaler Sportvereine sowie Aktivitäten, die die Schwimmkompetenz von Schülerinnen und Schülern fördern, dafür können Klassen und Schulen einen Teil der Organisationskosten refundiert bekommen.

 Rahmenbedingungen für die Abwicklung der Unterstützungsleistungen für den Monat des Schulsports

 Zeitraum der Initiative für alle drei Unterstützungsleistungen

Aktivitäten zwischen 30.5.2022 und dem Ende des Unterrichtsjahres 2021/22.

 Für die Klasse

Mit einem einmaligen maximalen Förderbetrag von bis zu € 500,- pro Klasse werden Schulklassen unterstützt, die einen Sportverein einladen oder einen „Schnuppertag“ an einer externen Sportstätte durchführen.

Förderbare Leistungen sind Kosten für Trainer/innen, Eintritte der Schüler/innen, Leihmaterial, Mieten und Fahrten der Schüler/innen. Rechnungslegung seitens Vereins/Sportstätte unter Auflistung der Kostenstellen möglich.

Unterstützungsleistungen für die Schwimmkampagne

Mit einem einmaligen maximalen Förderbetrag von bis zu € 500,- pro Klasse, werden Klassen unterstützt, die mit Schüler/innen im Rahmen des Unterrichts oder im Rahmen einer Schulveranstaltung einen Schwimmunterricht durchführen UND als Unterstützung eine zusätzliche Person mit der Mindestqualifikation eines Helferscheines sowie Praxiserfahrung einbinden.

Förderbare Leistungen sind Kosten für Trainer/innen, Eintritte der Schüler/innen, die Ablegung eines Schwimmabzeichens und Fahrten von Schüler/innen. Rechnungslegung seitens Vereins/Sportstätte unter Auflistung der Kostenstellen möglich.

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum, in dem die angesprochenen Aktivitäten stattfinden müssen, ist zwischen 30. Mai 2022 und dem jeweiligen Ende des Unterrichtsjahres 2021/22. Der Zeitraum für die Beantragung von Förderungen auf www.monatdesschulports.at ist von 30.05.2022 bis 29.07.2022.

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind ausnahmslos Schulen nach dem SchOG.

Vom Bildungsministerium empfohlene bevorzugte Partner der Initiative:

Als Partner der Schulen sollen insbesondere folgende Organisationen von diesen ausgewählt werden: Sportvereine der Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich (ASKÖ), des Allgemeinen Sportverband Österreichs (ASVÖ), der SPORTUNION, Sportfachverbände, Wasserrettung, Jugendrotkreuz, Samariterbund, Verband der österreichischen Schwimmschulen (VOESSL), Österreichischer Schwimmverband, selbständige Schwimmlehrer/innen, Sportlehrer/innen sowie qualifizierte Personen der Universitätssportinstitute.

Die Fit Sport Austria ist ausschließlich administrativer Umsetzungspartner! Das BMBWF bedient sich der administrativen und technischen Unterstützung der Fit Sport Austria in dieser Initiative.

 

Unterstützungsleistungen für die Schwimmkampagne

Mit einem einmaligen maximalen Förderbetrag von bis zu € 500,- pro Klasse, werden Klassen unterstützt, die mit Schüler/innen im Rahmen des Unterrichts oder im Rahmen einer Schulveranstaltung einen Schwimmunterricht durchführen UND als Unterstützung eine zusätzliche Person mit der Mindestqualifikation eines Helferscheines sowie Praxiserfahrung einbinden.

Förderbare Leistungen sind Kosten für Trainer/innen, Eintritte der Schüler/innen, die Ablegung eines Schwimmabzeichens und Fahrten von Schüler/innen. Rechnungslegung seitens Vereins/Sportstätte unter Auflistung der Kostenstellen möglich.

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum, in dem die angesprochenen Aktivitäten stattfinden müssen, ist zwischen 30. Mai 2022 und dem jeweiligen Ende des Unterrichtsjahres 2021/22. Der Zeitraum für die Beantragung von Förderungen auf www.monatdesschulports.at ist von 30.05.2022 bis 29.07.2022.

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind ausnahmslos Schulen nach dem SchOG.

Vom Bildungsministerium empfohlene bevorzugte Partner der Initiative:

Als Partner der Schulen sollen insbesondere folgende Organisationen von diesen ausgewählt werden: Sportvereine der Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich (ASKÖ), des Allgemeinen Sportverband Österreichs (ASVÖ), der SPORTUNION, Sportfachverbände, Wasserrettung, Jugendrotkreuz, Samariterbund, Verband der österreichischen Schwimmschulen (VOESSL), Österreichischer Schwimmverband, selbständige Schwimmlehrer/innen, Sportlehrer/innen sowie qualifizierte Personen der Universitätssportinstitute.

Die Fit Sport Austria ist ausschließlich administrativer Umsetzungspartner! Das BMBWF bedient sich der administrativen und technischen Unterstützung der Fit Sport Austria in dieser Initiative.

 

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