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Die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung

PRÄ Hinweise BMF

PRAE, EKZ und Spendenbegünstigung

Meldepflicht PRAE. Mit 2023 wurde neben der Erhöhung der PRAE (Pauschale Reiseaufwandsentschädigung) auch eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA. PRAE-Auszahlungen aus dem Jahr 2023 müssen bis spätestens 29. Februar 2024 gemeldet werden. Alle Informationen sowie Formulare und Downloads zur PRAE findet man HIER.

EKZ für gemeinnützige Vereine. Seit 22. Jänner 2024 ist der EKZ (Energiekostenzuschuss) für gemeinnützige Vereine einreichbar. Gefördert werden 30 Prozent der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50 Prozent der Energiemehrkosten des Jahres 2023 (jeweils im Vgl. zum Jahr 2021). Einreichfristen und weitere Infos gibt es HIER

Spendenbegünstigung und Freiwilligenpauschale. Ab 2024 können auch gemeinnützige Sportvereine Spendenbegünstigung beantragen. Details gibt es auf der Website des BMF.

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